Jedes Jahr stellt Herzogenrath einen festen Betrag für die Förderung von Solarenergie in den städtischen Haushalt ein. Da jedoch sowohl eine Doppelförderung ausgeschlossen wird als auch nur bestimmte Anlagengrößen gefördert werden und zudem das Förderangebot – gut versteckt im Ortsrecht der Stadt – nicht aktiv beworben wird, nehmen die Bürger und Bürgerinnen es praktisch nicht in Anspruch.
Um wenigstens einen symbolischen Beitrag zur ins Stocken geratenen Energiewende und mit dieser zum dringend erforderlichen Klimaschutz zu leisten, wünschen sich viele Menschen mit eigenem Zugang zu Sonnenlicht PV-Kleinstanlagen – sog. Balkonkraftwerke – der Größenordnung hin bis 600W. Seit einiger Zeit sind diese erhältlich, CE zugelassen und natürlich wie jede PV-Anlage nach den einschlägigen Vorschriften des VDE sicher zu betreiben.
Die Stadt Herzogenrath soll auf die Anschaffung solcher PV-Kleinanlagen einen Förderzuschuss gewähren nach dem Windhund-Prinzip, also bis zur Erschöpfung des vorhergesehenen Fördertopfes. Über die Inanspruchnahme ist dem Ausschuss zu berichten. Die möglichst formlose Anmeldung der Anlagen beim Versorger soll, falls erforderlich, mit der Beantragung vorbereitet werden, so dass sicher gestellt ist, dass die Anlagen für eine festzulegende Mindestbetriebsdauer in Herzogenrath betrieben und nicht nach außerhalb verbracht werden.
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