In den letzten Jahren wurde vor allem in der niederländischen Politik eine grenzüberschreitende Intercity-Verbindung zwischen dem Ballungsraum Randstad (Region um Rotterdam, Amsterdam, Utrecht und Den Haag), Eindhoven und Aachen gefordert und als Antrag auch im Parlament mit einer großen Mehrheit beschlossen. Im Juni 2020 brachte die niederländische Eisenbahngesellschaft (nederlandse spoorwegen) in einer Pressemitteilung das Jahr 2025 als Start für die Verbindung ins Spiel. Dieses Jahr wurde die Verbindung leider erstmals aufs Abstellgleis befördert, weil sie zu unwirtschaftlich wäre, wobei es auch mithilfe von Zugkupplung und Zugteilung eine wirtschaftlichere Lösung gäbe, die weiter unten in der Begründung zu finden ist. Wir befürworten, die Forderungen nach mehr grenzüberschreitenden Schienenverkehr, zumal die Strecke Heerlen-Landgraaf zweispurig ausgebaut wird, damit auf der Linie RE18 in absehbarer Zeit ein Halbstundentakt zwischen Aachen, Herzogenrath und Maastricht gefahren werden kann und finden es unverständlich, dass die Intercity-Verbindung auf das Abstellgleis befördert wurde, zumal mit grentüberschreitenden Verbindungen eine Alternative zum Auto sowie umweltfreundlicher wäre.
In bahntechnischer Hinsicht stehen jedoch Hürden im Weg, da Deutschland und die Niederlande nicht dasselbe Bahnstromsystem verwenden. Daher ist es auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll in Heerlen Mehrstromlokomotive ankuppeln zu lassen, damit der Intercity auch nach Deutschland fahren kann und nicht komplett neue Triebzüge beschaffen werden müssten. Zudem kann ein Teil des Intercitys in Heerlen abgekuppelt werden, da aus wirtschaftlicheren Grünen wahrscheinlich kein 6-teiliger Doppelstock-Zug für den Abschnitt Heerlen-Herzogenrath-Aachen gebraucht wird, somit könnte vom Startbahnhof bis Heerlen ein 10-teiliger IC verkehren (1×6-teilig + 1×4-teilig) und für den Abschnitt Heerlen-Herzogenrath-Aachen ein vierteiliger IC mit Mehrstromlokomotive zum Einsatz kommen.
Mit dieser Methode könnte ein wirtschaftlicher Verkehr auf dieser Relation ermöglicht werden und würde einer Einführung der Relation bis 2030 – dem ursprünglichen Einführungsdatum – aus unserer Sicht nichts mehr im Wege stehen.
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