Erwerb von Grundstückflächen als Ausgleichsflächen gemäß der Eingriffsregelung

Wir setzen als bekannt voraus, dass u.a. bei der Schaffung neuer Wohnbau- und Gewerbegebiete die ökologische Aufwertung sogenannter Ausgleichsflächen erfolgen muss. Damit wir auch in Zukunft genügend und geeignete Ausgleichflächen zur Verfügung haben, beantragen wir den möglichst kurzfristigen Erwerb solcher Flächen.

Ökologische Aufwertung im Sinne des Beschlussvorschlages bedeutet, dass dort, wo es nicht aus übergeordneten Gründen ausgeschlossen ist, Wald und Gehölze gepflanzt werden. Gleichzeitig sind bestehende Barrieren wie Zäune und ähnliches zu entfernen.

In Studien wurde festgestellt, dass die Breite von Biotopverbundstreifen optimal mindestens 30 m betragen sollte. Die minimale Breite, bei deren Unterschreitung keine positiven Effekte mehr das sind, liegt bei 10 m.

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