Der Sinn des Fahrradaktionsplans, abgeleitet aus dem übergeordneten Konzept der der einladenden Radverkehrsnetze des BMDV, erklärt sich selbst.
Der Fahrradaktionsplan integriert sich in ein Gesamtverkehrskonzept und stellt dar, wo die straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen Zug um Zug ertüchtigt werden sollen oder wo der Radverkehr zur Entlastung von Hauptverkehrsstraßen durch parallel dazu auszuweisenden Fahrradstraßen geführt wird, auf denen der Kraftfahrzeugverkehr dann gemäß der StVO nachrangig (nur zu Gast) ist.
Der Fahrradaktionsplan soll durchgehende, auch für die Alltagswege von ungeübten Radfahrer:Innen klar erkennbare und für Fußgänger:Innen und Radfahrer:Innen sichere Wegeverbindungen in allen Ortsteilen schaffen, besonders auf den Schulwegen. Radfahrer:Innen und Fußgänger:Innen soll durch die baulichen Gegebenheiten im Straßenraum ein gleich berechtigte, sichere Teilnahme am Verkehr ermöglicht werden. Gefahrenstellen sollen identifiziert und zielgerichtet beseitigt werden.
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