Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen hat 2015 die Agenda 2030 verabschiedet, einen Fahrplan für die Zukunft, welcher ökologische, ökonomische und soziale Ziele gleichermaßen einfasst und alle Staaten, Regierungen, die Zivilgesellschaft, die Privatwirtschaft und die Wissenschaft dazu auffordert ihr Handeln auf eine Einhaltung dieser 17 Ziele auszurichten.
Hierzu heißt es von der „Service Kommunen in der einen Welt“ (SKEW) wie folgt:
„Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen hat sich auf ihrem Gipfel der Staats- und Regierungschefs vom 25. – 27.09.2015 in New York auf einen neuen globalen Rahmen für nachhaltige Entwicklung und Armutsbekämpfung geeinigt. Diese so genannte 2030-Agenda knüpft an die bis 2015 gesetzten Milleniumsziele der Vereinten Nationen an. Die neue 2030-Agenda umfasst einen Zeitraum von 15 Jahren ab jetzt bis 2023. Darin sind zwei der größten Herausforderungen für eine gerechte Welt eng miteinander verknüpft, die Armutsbekämpfung und das Ziel nachhaltiger Entwicklung.“
Kommunen haben für die Umsetzung der in der 2030-Agenda formulierten Ziele eine besondere Bedeutung. In aller Welt stehen Kommunen beim Kampf gegen Armut sowie bei globalen Umweltherausforderungen an vorderster Front. Die neue 2030-Agenda bildet nun ein übergeordneten Rahmen für die Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Kernstück der 2030-Agenda sind die so genannten „Sustainable Development Goals“ (SDGs). In allen dieser 17 Ziele geht es darum, für gemeinsame Anliegen und öffentliche Güter auch gemeinsame Sorge zu übernehmen – wie etwa für das Klima, biologische Vielfalt, das Wasser und den Boden. Gemeinsam das Welthandelssystem fair zu gestalten, soziale Gerechtigkeit zu etablieren oder Frieden zu sichern, werden als Aufgabe aller festgeschrieben. In diesem Rahmen wollen Staaten, Kommunen, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft für globale Ziele gemeinsam Verantwortung tragen.
Das für die Kommunen wichtigste Ziel ist das sogenannte „Stadtziel“. Städte und Siedlungen inklusiv sicher, widerstandfähig und nachhaltig zu machen (Ziel 11). Aber auch die Ziele 7 „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern“, 9 „Eine belastbare Infrastruktur aufbauen, inklusive nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen“ oder 13 „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen“ sind sehr kommunalrelevant, sie auch:
https://sustainabledevelopment.un.org/topics
Die neuen Entwicklungsziele sind mehr als eine Fortführung der bisherigen Milleniumsziele. Ziel ist es nicht mehr, Veränderungen alleine im globalen Süden herbeizuführen, sondern es geht auch um eine neue Perspektive und eine neue Balance in allen Teilen der Welt, egal ob Entwicklungs-, Schwellen oder Industrieland. Auch der Norden muss sich wandeln für eine gerechtere Welt. Aus diesem Grund hat das Präsidium des RGRE die in der 2030-Agenda der Vereinten Nationen enthaltene stärkere Fokussierung auf die gemeinsame Verantwortung des Nordens und des Südens für mehr Gerechtigkeit in der Einen Welt befürwortet.
Ohne die Mitwirkung der Kommunen wir die internationale 2030-Agenda weitgehend wirkungslos bleiben. Deswegen ermutigt der RGRE seine Mitglieder, zu prüfen, mit welchen Aktivitäten und unter welchen Voraussetzungen sie sich in die internationale 2030-Agenda einbringen können. Neue finanzielle Belastungen müssen dabei durch den Staat ausgeglichen werden.“
(https://skew.engagement-global.de/zeichnungskommunen-agenda-2030.html)
Neben Aachen und Eschweiler wäre Herzogenrath bereits die dritte Städteregionskommune, die sich zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung bekennt. Und aus unserer Sicht gibt es auch in Herzogenrath zugunsten der Einhaltung dieser Ziele noch genug zu tun.
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