Wir Herzogenrather Grünen sehen in der Neugestaltung des August-Schmidt-Platz eine große Chance, Merkstein weiter zu beleben und den zentralen Platz als Begegnungsstätte attraktiver zu gestalten. Dabei ist uns wichtig, dass der Platz für die Bürger da ist. Das ist in der jetzigen Planung auch so festgelegt. So entstehen bspw. eine Boule-Bahn oder auch ein Wasserspiel. Ausreichend Platz für den Wochenmarkt oder auch den Markt der Möglichkeiten bleibt weiterhin vorhanden genauso wie eine große Wiese zum Toben für die Kleinen oder Entspannen für die Großen.
Aus Grüner Sicht ist uns auch wichtig zu betonen, dass der Platz insgesamt sogar entsiegelt wird – und das, obwohl zwei kleinere Bäume bereits verpflanzt, das heißt woanders neu eingepflanzt und nicht gefällt, wurden. Ein Baum war wider Erwarten leider nicht zu verpflanzen und musste vor Ort dann doch gefällt werden. Auch wird die geplante Bebauung mit einem Gastropavillon lediglich einen kleinen Teil des Platzes einnehmen, nur eingeschossig mit begrüntem Dach sein und sich insgesamt in das Bild des August-Schmidt-Platz sehr gut einfügen.
Zur Historie des Geschehens rund um das neue Gesicht des August-Schmidt-Platz möchten wir abschließend noch betonen, dass die Planung zu jedem Zeitpunkt streng öffentlich verlaufen ist, d.h. zu jeder Zeit offen war für weitere Ideen oder andere Investoren, die es zum Planungszeitpunkt jedoch schlichtweg nicht gab. Eine Bürgerbeteiligung im Sinne eines demokratischen Ratsbürgerentscheids wurde nicht nur von uns, sondern beinahe allen Parteien des Stadtrates sehr befürwortet. Schließlich ist der August-Schmidt-Platz für alle Bürger*innen unserer Stadt da, die so gleichermaßen die Gelegenheit erhalten hätten, ihre Meinung zu äußern. Die SPD stimmte jedoch dagegen, sodass die notwendige zweidrittel Mehrheit für einen Ratsbürgerentscheid nicht zustande kam. Natürlich kostet die Durchführung solch eines Entscheids nicht nur Zeit, sondern auch Geld – aus unserer Sicht ist unser höchstes Gut der Demokratie aber jeden Cent wert und aus solchen Gründen den Bürger*innen nicht zu verweigern.