Fragen, die sich auf Angelegenheiten, die in der Tagesordnung der Ratssitzung behandelt werden, beziehen, sind zugelassen, werden jedoch nicht unmittelbar beantwortet. Erst bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes selbst wird auf die jeweilige Frage eingegangen. Nachfragen sind dann nicht zugelassen.
§18 (3) der Geschäftsordnung für Rat und Ausschüsse der Stadt Herzogenrath
Die zitierte Einschränkung des Fragerechts in der Einwohnerfragestunde hat schon oft zu frustrierten Reaktionen der Einwohner geführt, die sich mit ihren Anliegen an die Verwaltung wenden und dann natürlich auch eine Antwort erwarten, mit der Möglichkeit der Nachfrage. Unsere Recherche hat ergeben, dass z.B. die Städteregion in der Einwohnerfragestunde auch Fragen zu Themen zulässt, die auf der Tagesordnung der Ratssitzung / des Fachausschusses stehen.