Bei der Neuplanung von Spielplätzen werden gemäß der Vorgabe der Politik die in der näheren Umgebung wohnenden Anwohner*innen und auch die dortigen Kinder u.a. an dem Verfahren der Auswahl der Spielgeräte sehr gut beteiligt.
Bürgerbeteiligung ist insgesamt ein hohes Gut. Bei der Neuanschaffung von größeren Geräten auf vorhandenen Spielplätzen findet eine solche Bürgerbeteiligung bisher nicht statt.
Insofern sollte die Verwaltung beauftragt werden, ein Konzept zur Umsetzung der Bürgerbeteiligung zu erstellen, das den finanziellen Rahmen und auch die unterschiedlichen Flächengegebenheiten vor Ort berücksichtigt.
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