Gremien
In der Kommunalpolitik gibt es verschiedene Gremien, die insbesondere wegen ihren Zuständigkeiten und Befugnissen unterschieden werden. Der Rat der Stadt Herzogenrath oder auch Stadtrat ist laut Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig. Um dies gewissermaßen zu entzerren gibt es aktuell dreizehn Ausschüsse, die bestimmte Themen gebündelt behandeln und wo Fachdiskussionen geführt werden können. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt entscheidet dabei welches Thema in welchem Ausschuss behandelt wird. Darüber hinaus gibt es Sachverhalte die laut §41 GO NRW nur vom Stadtrat beschieden werden dürfen. Neben Stadtrat und Ausschüssen gibt es noch viele verschiedene Beiräte beispielsweise von Gesellschaften, Unternehmen oder Vereinen, von welchen die Stadt Mitglied ist oder an denen sie Anteile hat. Außerdem gibt es noch Interessenvertretungen, in denen Vertreter der Kommunalpolitik sitzen. Dazu gehören der Integrationsrat, der Seniorenbeirat und das Forum für Menschen mit Behinderung.
Die öffentlichen Sitzungsunterlagen sind jederzeit online über das Ratsinformationssystem der Stadt Herzogenrath einsehbar.
Antrag Ausbau Windenergie
Ergänzung Antrag "Kommunale Wärmeplanung": Der Rat der Stadt Herzogenrath zieht einmalig die Zuständigkeit gemäß §11a Geschäftsordnung an sich.
Beitritt Netzwerk Klimafolgenanpassung
Hochbeete in allen drei Stadtteilen
Anfrage des aktuellen Sachstandes und der zukünftigen Planungen der Verwaltung im Bereich E-Mobilität
Vertikale Fassadenbegrünung an städtischen Gebäuden sowie Förderung von vertikaler Fassadenbegrünung an Privatgebäuden entlang von Hauptverkehrsstraßen
Grundwasser stärken
Windkraftenergie
Förderung regenerativer Energien
Einsparpotentiale bei Eigenstromversorgung
Klimaschutzwirkung Bestandteil von Verwaltungsvorlagen
Blumenwiese für den Kreisverkehr am Schulzentrum Herzogenrath
Klimaschutz Referent*In
Taubenschlag / Taubenwart
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