Entlastung der Kommunen von den Aufwendungen für Geduldete

Die Zahl der Menschen, die dem Personenkreis der Geduldeten zugerechnet werden, und ihre Verweildauer in Nordrhein-Westfalen sind in den letzten Monaten stetig angestiegen. Die ehemalige rot-grüne Landesregierung hat mit den kommunalen Spitzenverbänden im Herbst 2015 vereinbart und im Rahmen des 10. Änderungsgesetzes zum Flüchtlingsaufnahmegesetz verankert, dass die Kommunen seit dem 01.01.2017 eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für die ihnen tatsächlich zugewiesenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten. Diese Pro-Kopf-Pauschale wird seither auch für Geflüchtete an die jeweiligen Kommunen gezahlt, die im Sinne des §60a Aufenthaltsgesetz ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung aber ausgesetzt wurde.

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