Ergänzung Antrag „Kommunale Wärmeplanung“: Der Rat der Stadt Herzogenrath zieht einmalig die Zuständigkeit gemäß §11a Geschäftsordnung an sich.

  1. Auf Grundlage des Beschlusses aus der Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt vom 6.12.2022 wird die Verwaltung beauftragt, umgehend eine ganzheitliche kommunale Wärmeplanung zu erstellen, hierzu kann sich die Verwaltung externer Unterstützung bedienen.
  2. Zur Finanzierung wird die Verwaltung beauftragt, unverzüglich einen Förderantrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für das entsprechende Förderprogramm der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative zu stellen.
  3. Über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung und der beteiligten Akteur*innen wird dem Ausschuss für Klima- und Umweltausschuss regelmäßig berichtet.
  4. Das Ergebnis fließt in die Strategie zur Umweltneutralität der Stadt Herzogenrath ein.

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