Fragen, die sich auf Angelegenheiten, die in der Tagesordnung der Ratssitzung behandelt werden, beziehen, sind zugelassen, werden jedoch nicht unmittelbar beantwortet. Erst bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes selbst wird auf die jeweilige Frage eingegangen. Nachfragen sind dann nicht zugelassen.
§18 (3) der Geschäftsordnung für Rat und Ausschüsse der Stadt Herzogenrath
Die zitierte Einschränkung des Fragerechts in der Einwohnerfragestunde hat schon oft zu frustrierten Reaktionen der Einwohner geführt, die sich mit ihren Anliegen an die Verwaltung wenden und dann natürlich auch eine Antwort erwarten, mit der Möglichkeit der Nachfrage. Unsere Recherche hat ergeben, dass z.B. die Städteregion in der Einwohnerfragestunde auch Fragen zu Themen zulässt, die auf der Tagesordnung der Ratssitzung / des Fachausschusses stehen.
Verwandte Artikel
Ergänzung Antrag „Kommunale Wärmeplanung“: Der Rat der Stadt Herzogenrath zieht einmalig die Zuständigkeit gemäß §11a Geschäftsordnung an sich.
Den ganzen Antrag herunterladen.
Weiterlesen »
Beitritt der Stadt Herzogenrath als kooperatives Mitglied bei Transparency Deutschland
Korruption ist ein weltweit verbreitetes Problem, welches das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Staat in Mitleidenschaft bringt. Auch in Deutschland sorgten Korruptionsskandale für Vertrauensverlust und Schaden in…
Weiterlesen »
Antrag „Unterzeichnung der Erklärung „2030-Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ durch die Stadt Herzogenrath
Die Weltgemeinschaft der Vereinten Nationen hat 2015 die Agenda 2030 verabschiedet, einen Fahrplan für die Zukunft, welcher ökologische, ökonomische und soziale Ziele gleichermaßen einfasst und alle Staaten, Regierungen, die Zivilgesellschaft,…
Weiterlesen »