Gremien
In der Kommunalpolitik gibt es verschiedene Gremien, die insbesondere wegen ihren Zuständigkeiten und Befugnissen unterschieden werden. Der Rat der Stadt Herzogenrath oder auch Stadtrat ist laut Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig. Um dies gewissermaßen zu entzerren gibt es aktuell dreizehn Ausschüsse, die bestimmte Themen gebündelt behandeln und wo Fachdiskussionen geführt werden können. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt entscheidet dabei welches Thema in welchem Ausschuss behandelt wird. Darüber hinaus gibt es Sachverhalte die laut §41 GO NRW nur vom Stadtrat beschieden werden dürfen. Neben Stadtrat und Ausschüssen gibt es noch viele verschiedene Beiräte beispielsweise von Gesellschaften, Unternehmen oder Vereinen, von welchen die Stadt Mitglied ist oder an denen sie Anteile hat. Außerdem gibt es noch Interessenvertretungen, in denen Vertreter der Kommunalpolitik sitzen. Dazu gehören der Integrationsrat, der Seniorenbeirat und das Forum für Menschen mit Behinderung.
Die öffentlichen Sitzungsunterlagen sind jederzeit online über das Ratsinformationssystem der Stadt Herzogenrath einsehbar.
Ergänzung Antrag "Kommunale Wärmeplanung": Der Rat der Stadt Herzogenrath zieht einmalig die Zuständigkeit gemäß §11a Geschäftsordnung an sich.
Beitritt der Stadt Herzogenrath als kooperatives Mitglied bei Transparency Deutschland
Antrag "Unterzeichnung der Erklärung "2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" durch die Stadt Herzogenrath
Hochbeete in allen drei Stadtteilen
Defibrillatoren im öffentlichen Raum
Bürgerbeteiligung stärken
Betrifft: Bewerbung der Stadt Herzogenrath als „Fairtrade – Town“
Neuordnung des Schülerlotsendienstes
Antrag Förderung PV-Kleinanlagen
Herzogenrath für Toleranz und gegen Ausgrenzung – Beschaffung und Hissen einer Regenbogenfahne während des „Pride Month“
Ausbau CarSharing mit E-Ladestationen in Herzogenrath
Feuerwehrausfahrt Wache Erkensmühle
Reallabor „Untere Kleikstraße“
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